Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.4

- S.52

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Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert

of Westbahnhof
Westbahnh
Feldstraße
Feldstraße

einzelne Aspekte hervorgebracht, die in
einem 2. Entwurf teilweise berücksichtigt
werden können. Das betrifft insbesondere die Baufluchtlinien, die in einigen Straßenabschnitten geändert werden.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. WI-B24,
of
stbahnhof
Westbahnh
Wilten, Bereich Müllerstraße
12, We
Glasmatraße

Maria Theresien Straße 40 / 6020 Innsbruck
Tel: 0512 20 90 99

52

INNSBRUCK INFORMIERT

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Maria-Theresien-Straße 29 / 3. OG, 6020 Innsbruck, Tel. +43 512 909060
office@bonne-apart.at, www.bonne-apart.at

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WI-B23 (2. Entwurf)
WI-B23 (2. Entwurf)

Für eine Immobilienbewertung

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WI-B23
(2. Entwurf)
WI-B23 (2.
Entwurf)

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Feldstraße

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ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
WI-B23, Wilten, Bereich zwischen
Duilestraße, Feldstraße und A 12
Inntalautobahn (gem. § 56 Abs. 1 TROG
2011) 2. Entwurf
Zum vorausgehenden Planentwurf haben die eingebrachten Stellungnahmen

Pastorstr.

Duilest
raße

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 17. März die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

WI-B24

lereistraße 8 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B4) (gem. § 56 Abs. 1
TROG 2011) Für die geplante Neuerrichtung eines mehrgeschossigen Wohngebäudes nach Abbruch der Bestandsgebäude wird der Bebauungsplan
geringfügig geändert.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck
in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock einsehbar. Die Auflegung erfolgt vom 29.
März 2016 bis einschließlich 26. April
2016.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 Uhr–10:00 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben
das Recht, bis spätestens eine Woche
nach Ablauf der Auflegungsfrist eine
schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Weiters wurde beschlossen:
• Bebauungsplan Nr. HW-B12
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e.h.
(Baudirektor)