Innsbruck Informiert
Jg.2016
/ Nr.2
- S.24
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Am 18. Februar um 15:00 Uhr findet im
Plenarsaal (Rathaus, 6. Stock) die nächste
Gemeinderatssitzung statt. ZuhörerInnen
sind herzlich eingeladen! Im Rahmen der
Diskussionsreihe mit EU-ExpertInnen
wird Mag.a Ulrike Lunacek zu Gast sein.
Die Aktuelle Stunde verschiebt sich
auf 16:00 Uhr.
Stadtsenat beschließt mehr
Firmenparkkarten
D
urch die Ausweitung der Park
raumbewirtschaftung auf beinahe
das gesamte Stadtgebiet steht nun
mehr Parkfläche zur Verfügung. Damit er
öffnet sich die Möglichkeit, Firmen mit ei
genen Parkkarten stärker zu unterstützen.
„Wir haben uns mit der Wirtschaftskam
mer zusammengesetzt und einen neuen
Kriterienkatalog zusammengestellt. Das
Kontingent der Firmenparkkarten wird
erhöht. Speziell Klein- und Mittelbetrie
be profitieren davon“, erläutert Vizebür
germeisterin Mag.a Sonja Pitscheider. Bis
her wurde Firmen mit einem Fuhrpark von
bis zu zehn Fahrzeugen maximal zwei Be
willigungen, ab einem Fuhrpark von zehn
Fahrzeugen eine dritte Bewilligung erteilt.
Für je weitere fünf Fahrzeuge im Fuhrpark
konnte eine weitere Bewilligung erteilt
werden (beispielsweise bei einem Fuhr
park von 15 Fahrzeugen vier Bewilligun
gen, ab 20 Fahrzeugen fünf Bewilligungen,
usw.). Nunmehr ist beabsichtigt, für einen
Fuhrpark von bis zu fünf in Innsbruck sta
tionierten Fahrzeugen maximal zwei und
bereits ab einem Fuhrpark von fünf Fahr
zeugen eine dritte Bewilligung zu erteilen.
Ab einem Fuhrpark von zehn Fahrzeugen
kann für je weitere fünf Fahrzeuge eine
weitere Bewilligung erteilt werden (bei
spielsweise ab einem Fuhrpark von zehn
Fahrzeugen vier Bewilligungen, ab 15
Fahrzeugen fünf Bewilligungen, usw.). DH
Leinenzwang vor Ausweitung
D
er Gemeinderat beschloss, in den
südlich gelegenen Wäldern den
Leinenzwang für Hunde vorzu
schreiben. Grund dafür ist die deutliche
Verbesserung, die die Leinenpflicht auf
der Nordkette für die Landwirtschaft mit
sich gebracht hat. Erfahrungen haben
gezeigt, dass der Leinenzwang neben
der besseren Kontrolle über die Hunde
auch einen Schutz für wildlebende Tie
re darstellt. In den südlichen Nachbar
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INNSBRUCK INFORMIERT
gemeinden Innsbrucks besteht bereits
Leinenpflicht. Viele HundebesitzerInnen
weichen deshalb auf die Wälder im Stadt
gebiet aus. Das stellt vor allem die Jäger
schaft vor große Herausforderungen.
Im Stadtgebiet herrscht Leinenzwang
auf einigen gesondert gekennzeichneten
Wegen, im Bereich von landwirtschaft
lichen Kulturen (von 01. März bis ein
schließlich 15. Oktober bzw. November),
in städtischen Parkanlagen, auf städti
schen Spielplätzen sowie auf im Stadt
gebiet stattfindenden Märkten und Ge
legenheitsmärkten. In eingezäunten und
als Hundeauslaufzonen gekennzeichne
ten Flächen in Parkanlagen dürfen Hun
de frei herumlaufen. DH
Info
Eine genaue Übersicht über die Wege
auf denen derzeit Leinenzwang besteht,
findet sich auf www.innsbruck.gv.at
unter Städtische Vorschriften.
© D. HOFER
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