Innsbruck Informiert

Jg.1995

/ Nr.2

- S.29

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INNSB
Neues Namensrecht wird nur selten
genützt: Gemeinsamer Name bevorzugt
Seit 1.5.1995 haben ehewillige Paare die Möglichkeit, zu wählen, welchen
Namen jeder der beiden nach der Eheschließung führen will. Die Entscheidung für einen gemeinsamen Ehenamen wird immer noch bevorzugt. Einen
Doppelnamen wählen nur etwa 6 % der Neuvermählten.

stand des Standesamtes.

Im allgemeinen sind Paare, die den
Bund fürs Leben anstreben, über die
diversen Wahlmöglichkeiten bei der
Namensführung bereits beim ersten
Von der neuen Möglichkeit des NaEine weitere wichtige Änderung be- Weg zum Standesamt sehr gut informensrechtsänderungsgesetzes, daß trifft die außerehelichen Kinder. Diese miert. Bei der Auskunftserteilung anbeide Ehepartner ihren bisherigen Fa- erhalten seit Inkrafttreten des Gesetzes läßlich der ersten Vorsprache werden
milienname weiterführen können, mach- automatisch jenen Namen, den die noch bestehende Unklarheiten beseiten bisher nur etwa 5 % der Ehewilligen Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des tigt.
Besonders bei der Verehelichung
Gebrauch. In diesem Fall muß jedoch
Kindes geführt hat. Vor dem 1.5.95 erbereits vor dem Ja-Wort festgelegt werhielt das Neugeborene den Geburts- von Paaren unterschiedlicher Staatsbürgerschaft können durch die Anden, welchen Familiennamen die eheli- namen der Mutter.
chen Kinder tragen werden.
Weiters besteht auch die Möglich- wendung des neuen Gesetzes mit der
keit einer nachträglichen Namensän- Anerkennung der gewählten Kindesderung auf den Geburtsnamen oder ei- namen im Zweitland Probleme auftreStadt baut Sicherungs- nen Familiennamen aus früheren Ehen. ten. Es scheint empfehlenswert, sich in
Zu diesem Schritt haben sich bisher je- diesen Fällen von den kompetenten Bezaun am Sieglanger
doch nur einzelne Personen ent- amten des Standesamtes ausführlich
Erfreuliche Meldung für Familien am
schlossen, berichtet Josef Licha, Vor- beraten zu lassen.
Sieglanger: Nach Verhandlungen mit
den Österreichischen Bundesbahnen
konnte die Stadt Innsbruck eine Einigung
über die Errichtung eines Sicherungszaunes entlang des Bahndammes erzielen. Die Kosten des Zaunes werden allein von der Stadt Innsbruck getragen,
die mit dem Aufstellen des Zaunes den
dringenden Wünschen der Bewohner
entspricht. Ein Sicherheitsrisiko für spielende Kinder wird damit beseitigt.

Mülltrennung am Friedhof:

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.
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IHR SPEZIALIST FUR REINIGUNGSBEDARF

INNSBRUCK INFORMIERT - OKTOBER 1995

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