Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1939

/ Nr.2

- S.1

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Diese Ausgabe – 1939_Amtsblatt_02
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Amtsblatt
der GauliaupMM Innsbruck
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15. februar

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5.

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Rückblick aus Anlaß der Besitzveränderungen. Von Magistratsdirektor-Stellvertreter Dr. Eduard A n g e r e r
11."°)

Nach dem Ankauf des Wasserbenützungsrechtes am
Achensee und der am See gelegenen Besitzungen des Stiftes Fiecht, nach der Erlangung der Konzession Zur Ausnützung der Wasserkraft des Sees und der teilweisen Vereinigung der wasserrechtlichen Fragen mit den verschiedenen Wasserrechtsinteressenten, bzw. während alle diese
Verhandlungen noch liefen, trat die Stadtverwaltung tatkräftig an die Verwirklichung ihrer neu gestellten Aufgabe.
Der Ausschuß für die Städtischen Lichtwerke, dem die
Führung der Verhandlungen vom Gemeinderate übertragen worden war, ließ eingehende Studien über die
technische Durchführung anstellen, so daß Ende des Jahres 1923 das Kraftwerkprojekt bis ins kleinste technisch
ausgearbeitet vorlag, das als Unterlage für die Finanzierung dienen konnte. Das Vundesministerium für Finanzen und das für Handel und Verkehr sicherten mit Bescheid vom 13. J u n i 1927, bzw. 23. J u n i 1925 die Ausführung der Bauten als begünstigten Bau nach dem Elektrizitätswegegesetz im Rahmen der Wasserkraftförderungsgesetze zu, womit große Vorteile sowohl für den
Bau, zum Beispiel bei Inanspruchnahme von Grund und
Boden oder bei Verlegung der Starkstromleitungen, als
auch in Gebühren und steuerrechtlicher Hinsicht erlangt
worden waren.
Für die Finanzierung hatten sich, wie das damals so
üblich war, in den Jahren seit dem Ankauf des Achensees
verschiedene mehr oder weniger ernst zu nehmende Geldgeber, bzw. Vermittler für Geld angeboten. Alle diese
Angebote verdichteten sich aber auf die Angebote dreier
österreichischer Banken, die jede wieder eine Gruppe von
ihnen befreundeten Banken vertrat. Bei diesen Verhandlungen entschied sich auf Grund des ausgearbeiteten
Projektes der Lichtwerkeausschuß unter Führung des
Obmannes Stadtrat M a r t i n Rapoldi dahin, daß die
Stadt das Achsenseewerk nicht als stadteigenes Werk ausbauen werde, weil sie damit das Risiko des ganzen
Stromabsatzes und eine solche Schuldenlast hätte auf sich
" ) Siehe I. Teil im Amtsblatt v. 15. 1. 1939.

nehmen müssen, die beinahe die Höhe des gesamten I a h resvoranschlages erreicht hätte. Es wurden daher Besprechungen i n der Richtung geführt, den Achensee und
den zugehörigen Besitz einem geldkräftigen Konsortium
zum Ausbau zu übergeben, das das notwendige BauKapital vorzustrecken und das Werk auszubauen hatte.
Unter den Risken wurden damals besonders die noch unbereinigten Verhandlungen mit den bayrischen Staatsangehörigen, die durch den Entzug des Achenseeabflutzwassers in ihrem wasserrechtlichen Besitz getroffen wurden, und das noch unbekannte Verhalten des Seeufers
bei der Absenkung des Wasserspiegels hervorgehoben.
I n der denkwürdigen Sitzung vom 17. Dezember 1923
faßte der Innsbrucker Gemeinderat unter dem Vorsitze
des Bürgermeisters Dr. Anton Eder die grundlegenden
Beschlüsse. Von drei österreichischen Bankengruppen
unter der Führung der Niederösterr. Escomvte-Gesellschaft, des Wiener Bankvereins und der Österr. Bodencreditanstalt lagen Angebote mit sehr verschiedenem I n halte vor, so daß es äußerst schwer war, sie miteinander
zu vergleichen. Das Angebot des Wiener Bankvereins erschien zwar in vielen Punkten als das günstigste, berücksichtigte aber zu wenig die Grundforderungen der Stadt,
daß die Bedingungen, zu denen das Baukavital gewährt
wird, bekannt fein müssen und daß die Stadt in den Gesellfchaftsorganen entsprechend vertreten sein muß, so
daß sich der Gemeinderat in der Schlußabstimmung für
das Angebot der Finanzgruppe der Österr. Bodencreditanstalt, der auch die Österreichische Credit-Anstalt, die
Tiroler Landesbank, Hauptbank für Tirol und Vorarlberg und die Bank für Elektr. Unternehmungen in Zürich
angehörten, entschied.
Auf der Grundlage dieses Angebotes liefen in den nächsten Monaten eingehendste Veratungen, die manchmal
fast dramatische Höhepunkte erreichten und beinahe zum
Abbruche der gegenseitigen Verhandlungen geführt hätten, da der Verwaltungsrat der Lichtwerke ununterbro-.
chen Verbesserungen zugunsten der Stadt zu erlangen
versuchte, jedoch nur mit teilweifem Erfolg. Scheinbar erreichte Zugeständnisse sollten wieder durch Bestimmungen
der Nebenverträge zurückgenommen werden. Allein es